Seit über 25 Jahren können sich unsere Kunden darauf verlassen, dass wir personenbezogene Daten sicher und vertrauensvoll verarbeiten. Regelmäßig kontrollieren wir hierbei unsere internen Arbeitsabläufe und Verarbeitungstätigkeiten auf Verbesserungspotenzial. Dazu berücksichtigen wir sowohl den aktuellen Stand der Technik, als auch Entwicklungen zu datenschutzrechtlichen Aspekten.
So gelingt es uns Kundenzufriedenheit und Datenschutz unter einen Hut zu bringen.
Unsere Erfahrung und von der IHK zertifizierte Expertise teilen wir gerne mit Ihnen, indem wir auch für Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig werden.
Ob es nun eine Kundendatenbank, der Betrieb eines Online-Shops, eine Liste von Lieferanten oder die Personalakten der eigenen Mitarbeiter sind – für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bleibt jedes Unternehmen auch dann verantwortlich, wenn es nicht gesetzlich verpflichtet ist einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sich mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen bleibt also unumgänglich.
Hier beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer Spezialgesetze. Wir stehen Ihnen als neutraler Berater und vertrauensvoller Ansprechpartner zur Seite, klären über Risiken im Umgang mit personenbezogenen Daten auf und erarbeiten Handlungsvorschläge, die Ihnen als Entscheidungsgrundlage dienen können.
Unsere individuell an Ihre Erfordernisse angepassten Leistungen können zum Beispiel umfassen:
• Prüfung der Geschäftsprozesse auf Datenschutzkonformität
• Unterstützung bei der Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses
• Unterstützung bei der Einführung eines Datenschutzmanagementsystems
• Klärung von Einzelfragen und Bereitstellung von Formulierungsvorschlägen
• Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung als Präsenz- oder Onlineschulung
• Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
• Beratung im Zusammenhang einer evtl. erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung
Unsere Philosophie ist hierbei grundsätzlich: Datenschutz soll kein Hindernis sein, sondern Sicherheit bieten. Vieles ist möglich – es muss nur richtig gemacht werden.
Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um Ihren konkreten Bedarf an Unterstützung zu ermitteln.
Aufgrund dieser ersten Bedarfsermittlung erstellen wir Ihnen ein Angebot, dass praxisnah an Ihre Erfordernisse angepasst ist.
Gerne können wir uns hierzu telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch miteinander abstimmen.
Mit Vertragsabschluss übernehmen wir für Sie die Meldung des externen Datenschutzbeauftragten an die zuständige Aufsichtsbehörde und führen gemeinsam mit Ihnen eine Bestandsaufnahme der Verarbeitungstätigen durch.
Hierbei erfassen wir die datenschutzrelevanten Prozesse und Systeme Ihres Unternehmens und geben praxisorientierte Handlungsempfehlungen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit stehen wir Ihnen dann als Ansprechpartner für Fragen rund um den Datenschutz zur Verfügung und informieren
Sie über aktuelle Entwicklungen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.
Für eine individuelle Bedarfsermittlung und Bestandsaufnahme erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot, welches an Ihre Bedürfnisse angepasst ist.
Dabei orientieren wir uns gemeinsam mit Ihnen an der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und dem Umfang der Verarbeitungstätigkeiten.
Je nach Ihrem Bedarf vereinbaren wir dann eine individuelle Servicepauschale anhand des zu erwartenden Aufwandes.
Wir wissen auch, dass viele unserer Mitbewerber auf dem Markt feste „Servicepakete“ anbieten,
die Sie besonders günstig buchen können. Wir haben uns bewusst gegen eine solche Preispolitik „von der Stange“ entschieden.
Stattdessen möchten wir unsere Datenschutzbetreuung auch in der Preisgestaltung so auf Sie abstimmen, dass keine Überraschungen durch versteckte Kosten auftreten.
Zum Beispiel können Kosten schon dadurch variieren, ob Sie bereits ein Datenschutzmanagementsystem nutzen oder auf eine durch
uns zur Verfügung gestellte Softwarelösung zurückgreifen möchten. Haben Sie fest definierte oder häufig wechselnde Verarbeitungstätigkeiten?
Verarbeiten Sie besondere Kategorien von Daten, evtl. sogar mit Drittlandtransfer? Erreichen Sie häufig Anfragen von betroffenen Personen, bei denen Sie Unterstützung brauchen,
oder möchten Sie einfach nur gut vorbereitet sein? Dies sind nur einige der Punkte, durch die eine Preisgestaltung individuell wird und die sich nur selten in festen Paketen abbilden lässt.
Sie möchten einfach nur einen Datenschutzbeauftragten?
Eine grundsätzliche Betreuung können wir Ihnen schon ab 199 EUR im Monat anbieten.
Bei der Entscheidung einen Datenschutzbeauftragten zu benennen werden Sie sich die Frage stellen, ob Sie einen eigenen Mitarbeiter oder einen externen Dienstleister mit dieser Aufgabe betrauen möchten.
Sicherlich sprechen für einen internen Datenschutzbeauftragten seine guten Kenntnisse Ihrer Betriebsabläufe und Prozesse im Unternehmen. Gleichzeitig birgt dies jedoch auch das Risiko der „Betriebsblindheit“.
Ein externer Datenschutzbeauftragter wird hingegen immer aus einer neutralen Perspektive auf die Verarbeitung personenbezogener Daten blicken und unterliegt dieser Gefahr nicht.
So können objektive Verbesserungsvorschläge gemacht werden, ohne in das Schema „Das haben wir schon immer so gemacht“ zu verfallen.
Ebenso hat ein externer Datenschutzberater kein Interesse daran, es „Hauptsache der Geschäftsführung Recht zu machen“,
sondern kann sich wirklich frei und unabhängig auf eine Beurteilung der Verarbeitungsprozesse konzentrieren.
Die wachsende Komplexität des Datenschutzes macht zudem eine externe Vergabe der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten attraktiv,
da gerade das notwendige Fachwissen nur schwerlich intern vorgehalten werden kann. Die externe Vergabe bietet die Möglichkeit Synergien
und pragmatische „best practices“ aus anderen Mandaten zu nutzen.
Ein Mitarbeiter, welcher intern als Datenschutzbeauftragter benannt wird, hat häufig noch andere Aufgaben und kann seine Funktion
als Berater und Ansprechpartner oftmals nur nebenbei erfüllen. Gleiches gilt für Aus- und Weiterbildungen. Diese kosten nicht nur Geld,
sondern vor allem auch Zeit in der Ihnen der Mitarbeiter nicht zur Verfügung steht. Demgegenüber ist die fachliche Qualifikation eines externen
Datenschutzbeauftragten bereits vorhanden und ohne Ausfallzeiten abrufbar.
Auch sollten Sie bei der Entscheidung, ob Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen, berücksichtigen, dass eine Abberufung
oder gar Kündigung eines internen Datenschutzbeauftragten nach dem neuen Bundesdatenschutzgesetz nur in solchen Fällen möglich ist, die im Arbeitsverhältnis
eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen würde. Dieser Kündigungsschutz besteht sogar noch ein Jahr lang nach der Abberufung und ist mit dem
Sonderkündigungsschutz von Betriebsräten vergleichbar. Hier können Ihnen Vereinbarungen über reguläre Kündigungsfristen in einem Dienstleistungsvertrag mit einem
externen Datenschutzbeauftragten wesentlich mehr Flexibilität einräumen.
Letztendlich ist es Ihre Entscheidung, ob Sie einen internen Datenschutzbeauftragten bestellen oder unsere Dienstleistung als externen Berater in Anspruch nehmen möchten.
Beide Varianten haben je nach Gegebenheiten ihre Vorteile. Häufig ist jedoch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten die kostengünstigere Variante.